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aus der Monatsaktion, wenn der Anwaltskunde einen neuen RA-MICRO Lizenzvertrag abschließt *).
Kunden ohne neuen Lizenzvertrag können das Notebook bei K2L erwerben. Statt des empfohlenen Neupreises von 928,00 € für
Bei K2L sollten Sie kaufen, wenn ihnen gute Beratung und exzellenter Service von Wert ist, auch nach dem Garantie-Ablauf.
Ein Anwalts-Notebook muss einiges können: Es muss die erforderlichen Anschlussmöglichkeiten aufweisen, z.B. für beA-Kartenleser, Diktiermikrofon, Headset, Arbeitsplatzdrucker, externe Bildschirme, ggfls. Fußschalter, USB-Festplatte usw.. Für den Betrieb am Arbeitsplatz ist eine Docking-Station sinnvoll über die das Notebook einfach an einen oder mehrere Monitore, Drucker, Netzwerk etc. angedockt werden kann.
Lenovo-Thinkpad-März-2023
Das Notebook muss jeder Situation gewachsen sein: in der Kanzlei, im Homeoffice, mit Spracherkennung, unterwegs und in der JVA mit bei Online-Verbot muss die Arbeit mit den Akten funktionieren.
Und da sind auch die technischen Leistungsmerkmale zu berücksichtigen. Welche für den Anwaltsberuf wichtig sind und welch vernachlässigt werden können, weiß das K2L-Team.
Unser Monatsangebot im März bietet von allem viel und kann problemlos erweitert werden:
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Microsoft 365 Business ab 5,10 monatlich
Datensicherung online ab 19,90 € monatlich
Stylische Backpack-Tasche 23,00 €
Lenovo Wireless Mouse BT 29,00 €
Thinkpad Universal USB-C Dock ab 79,00 €
Garantieempfehlung: Verlängerung und Erweiterung auf 2 Jahre vor Ort am nächsten Geschäftstag 62,00 €
bis zu 5 Jahren Garantie sind alternativ möglich.
*) Das Gratisangebot gilt nur für Kunden mit neuem Lizenzvertrag und nur für Kanzlei-Inhaber, die Berufsträger sind und RA-MICRO selbst nutzen. Erweiterungslizenzen für Altverträge und Lizenzen für Nicht-Berufsträger sind ausgeschlossen.
**) Alle Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.
(Quelle: RAPHAEL SZKOLA ,03.03.2023, RA-MICRO News)
In der Ausgabe 1/2023 des BRAK-Magazins findet sich der für die Anwaltspraxis ausgerichtete Beitrag „Darauf kommt´s für die passende Kanzleisoftware an – Legal Tech für kleine Kanzleien“. Darin trägt die Autorin RAin Pia Lorenz, LL.M. oec. zusammen, wie Legal Tech zu verstehen ist und was wichtig für die Wahl der passenden Kanzleisoftware ist. Neben dem eigenen Expertenwissen bringt Frau Lorenz dafür auch die Aussagen weiterer Spezialisten auf diesem Gebiet ein.
Bei der Pro- und Contra-Analyse einer On-Premise Kanzleisoftware gegenüber einer cloudbasierten Lösung, wird in diesem Zusammenhang auch der Aspekt der digitalen Infrastruktur und den teilweise fehlenden Internetzugang an einigen Orten in Deutschland aufgegriffen. Dazu wird Rechtsanwalt Dr. Stefan Rinke von RA-MICRO zitiert, der hierfür ebenfalls eine Lösung sieht:
„Auch eine elektronische Akte kann man per App offline mitnehmen und dann von unterwegs auch ohne Internetzugang auf die Daten zugreifen – schließlich funktioniert in vielen Gerichten das Internet nicht wirklich und in Justizvollzugsanstalten ist man sogar abgeschirmt. “
RA Dr. Stefan Rinke, BRAK-Magazin 1/2023, S. 6 f.
Nach eingehender Abhandlung – trotz der Kürze des Artikels – der weiteren Punkte, die bei der Wahl der entsprechenden Kanzleisoftware zu beachten sind, schließt der Beitrag mit der Feststellung von Frau Ilona Cosack:
„Die allermeisten, die die Umstellung auf eine digitalisierte Aktenführung vollzogen haben, ärgern sich danach darüber, dass sie das nicht schon viel früher gemacht haben. Zurück zur Papierakte – das wollte noch nie jemand.“
Ilona Cosack, Kanzleiberaterin, BRAK-Magazin 1/2023, S. 8
Den gesamten Artikel können Sie hier lesen. oder sie nehmen ganz einfach Kontakt mit uns auf.
"Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Recht vor neue Herausforderungen. Legal Tech schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Deshalb setzt die bayerische Justiz ab Juli dieses Jahres IT-Recht und Legal Tech auf den Lehrplan. Mit der Vermittlung wertvoller Zusatzkompetenzen leisten wir auch einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland".
Bayerischer Justizminister Georg Eisenreich
Im Stoffplan des Berufsfelds 8 sind als zusätzlicher Prüfungsstoff a) Informationstechnologierecht und b) echt der Legal Tech-Anwendungen festgelegt. Der Stoff umfasst im Informationstechnologierecht Software- und IT-Vertragsrecht, Domainrecht, Immaterialgüterrecht und ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz, Regulierung digitaler Plattformen mit 45 Unterrichtsstunden und im Recht der Legal Tech-Anwendungen mit 15 Unterrichtsstunden die Grundlagen, Rechtsdienstleistungsgesetz mit Bezug zu Legal Tech-Anwendungen, Anwaltliches Berufsrecht und Vergütungsrecht mit Bezug zu Legal Tech-
Anwendungen, Haftungsrechtliche und Wettbewerbsrechtliche Fragen (Quelle: legal-tech-verzschnis.de)
IT-Recht und Legal Tech im bayerischen Referendariat - News - Artikel (ra-micro.de)
Neues Berufsfeld "Informationstechnologierecht und Legal Tech" im Bayerischen Rechtsreferendariat (legal-tech-verzeichnis.de)